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   BFH, 30.11.2011 - VII B 99/11   

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https://dejure.org/2011,33619
BFH, 30.11.2011 - VII B 99/11 (https://dejure.org/2011,33619)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2011 - VII B 99/11 (https://dejure.org/2011,33619)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2011 - VII B 99/11 (https://dejure.org/2011,33619)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Erhalt der zivilrechtlichen Selbständigkeit der in einem umsatzsteuerrechtlichen Organkreis zusammengeschlossenen Gesellschaften

  • openjur.de

    Erhalt der zivilrechtlichen Selbständigkeit der in einem umsatzsteuerrechtlichen Organkreis zusammengeschlossenen Gesellschaften

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, UStG § 2 Abs 2 Nr 2, UStG § 17, HGB § 128 Abs 1
    Erhalt der zivilrechtlichen Selbständigkeit der in einem umsatzsteuerrechtlichen Organkreis zusammengeschlossenen Gesellschaften

  • Bundesfinanzhof

    Erhalt der zivilrechtlichen Selbständigkeit der in einem umsatzsteuerrechtlichen Organkreis zusammengeschlossenen Gesellschaften

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 2 Abs 2 Nr 2 UStG 2005, § 17 UStG 2005, § 128 Abs 1 HGB
    Erhalt der zivilrechtlichen Selbständigkeit der in einem umsatzsteuerrechtlichen Organkreis zusammengeschlossenen Gesellschaften

  • rewis.io

    Erhalt der zivilrechtlichen Selbständigkeit der in einem umsatzsteuerrechtlichen Organkreis zusammengeschlossenen Gesellschaften

  • ra.de
  • rewis.io

    Erhalt der zivilrechtlichen Selbständigkeit der in einem umsatzsteuerrechtlichen Organkreis zusammengeschlossenen Gesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Notwendigkeit der Formulierung einer grundsätzlich bedeutsamen Frage in der Beschwerdebegründung für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der ...

  • datenbank.nwb.de

    Zivilrechtliche Selbständigkeit von Organträgern und Organgesellschaft in einem zu Umsatzsteuerzwecken gebildeten Organkreis; Inanspruchnahme einer Organgesellschaft für Steuerschulden eines Konsortiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - VII B 99/11
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - VII B 99/11
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 06.06.2002 - V R 22/01

    Vorsteuer; Uneinbringlichkeit der Leistungsentgelte bei der Organgesellschaft

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - VII B 99/11
    Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main vom 20. Juli 2009 - S 7105A - 21 St 110 und dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Juni 2002 V R 22/01 (BFH/NV 2002, 1352) richteten sich Vorsteuerberichtigungsansprüche, die Leistungsbezüge der Organgesellschaft vor Beendigung der Organschaft betreffen, gegen den Organträger.
  • FG Münster, 10.09.1991 - 15 K 28/85

    Umsatzsteuer; mittelbarer Anteilsbesitz genügt für die Annahme von Organschaft

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - VII B 99/11
    Auch nach der Entscheidung des FG Münster vom 10. September 1991  15 K 28/85 U (Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 228) führe die Zahlungsunfähigkeit oder der spätere Konkurs der Organgesellschaft dazu, dass die Rechtsfolge des § 17 Abs. 2 UStG beim Organträger eintrete.
  • BFH, 24.05.2023 - XI R 45/20

    Abrechnungsbescheid; Aufrechnung in sogenannten Bauträger-Fällen; keine Pflicht

    Auch blieb die Klägerin, wie sie zu Recht geltend macht, zivilrechtlich selbständig, so dass auch die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten des Organkreises keine Veränderung erfuhren (vgl. BFH-Beschluss vom 30.11.2011 - VII B 99/11, BFH/NV 2012, 805; BFH-Urteil vom 14.03.2012 - XI R 28/09, BFH/NV 2012, 1493, Rz 36; BGH-Urteil vom 29.01.2013 - II ZR 91/11, HFR 2013, 537, Rz 12).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 28/09

    Keine abweichende Festsetzung der USt aus Billigkeitsgründen, wenn der

    aa) Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft lässt die zivilrechtliche Selbständigkeit der eingegliederten juristischen Person unberührt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. November 2011 VII B 99/11, BFH/NV 2012, 805; Korn in Bunjes/Geist, a.a.O., § 2 Rz 139), so dass die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten des Organkreises keine Veränderung erfahren.
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